„Der Lüttringhauser Ortskern ist das liebenswerte Zentrum unseres Stadtbezirks. Allerdings fehlen seit langer Zeit attraktive Angebote an Außengastronomie, die den Ortskern jenseits von Großereignissen wie dem Lüttringhauser Weihnachtsmarkt, dem Herbst- und Bauernmarkt oder Veranstaltungen auf dem Ludwig-Steil-Platz beleben“,  sagt Susanne Pütz, Sprecherin der CDU-Fraktion in der BV 4 – Lüttringhausen.

ereits in der Sitzung der BV4 vom 12.08.2020 wurde in der Einwohnerfragestunde (TOP 4.1 i. V. m. TOP 14; DS 15/7676) die bestehende Problematik der Genehmigungsfähigkeit von Außengastronomie thematisiert. Seitens des Bauamtes wurde die damalige vorläufige Einschätzung dargestellt, weshalb die bis dahin eingereichten Unterlagen nicht genehmigungsfähig seien.

„Zwischenzeitlich hat ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf stattgefunden, mit dem ein motivierter Gastronom zu erreichen beabsichtigte, die bereits reduzierte Planung genehmigt zu bekommen. Die Klage wurde laut Bericht des Lüttringhauser Anzeigers vom 20.05.2021 zurückgenommen, weil laut der Richterin des Verwaltungsgerichts nur eine Änderung des Flächennutzungsplans dem begrüßenswerten Ansinnen dienlich sein könnte“, erläutert Sebastian Hahn, Mitglied der CDU-Fraktion in der BV 4.

„Mit dem Ziel, den Ortskern zu beleben, sollten die zumindest theoretisch denkbaren Optionen ergebnisoffen geprüft werden. Die aktuell in der Planung befindlichen Maßnahmen auf der Alte Bismarckstraße sind eine geeignete Referenz für pragmatische Lösungsansätze bei der Schaffung von attraktiven Außengastronomiemöglichkeiten“, so Pütz und Hahn.

Die Verwaltung soll nach den Vorstellungen der Christdemokarten prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Änderung des Flächennutzungsplans für Teile der Gertenbachstraße möglich wäre, dies insbesondere im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit von Außengastronomie. Ferner soll die Verwaltung darlegen, ob und welche Formen der Bürgerbeteiligung für eine mögliche Änderung notwendig sind und welcher Zeitbedarf für solch eine Maßnahme – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – bei aktueller Personalressource der notwendigen Fachdienste zu erwarten wäre.

 

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