Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 22.08.2023: Tierwohlgefährdung: Verirren sich Hochzeitstauben am Remscheider Rathaus und verenden dort?

Tierwohlgefährdung: Verirren sich Hochzeitstauben am Remscheider Rathaus und verenden dort?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Kreimendahl,

 

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:

 

  1. Viele Brautpaare buchen weiße Tauben für Hochzeitsfotos. Oft finden die Tiere nicht in den Schlag zurück und verenden. Treten solche Vorkommnisse auch an unserem Rathaus auf?

 

  1. Uns wurde berichtet, dass Tauben, die anlässlich von standesamtlichen Hochzeiten im Rathaus freigelassen werden, anschließend unter anderem auf dem Gemäuer des Rathauses und vor den Fenstern sitzen und dort verhungern und verenden. Trifft dies zu? Wenn ja: In welchem Ausmaß trifft dies zu?

 

  1. Gibt es eine klare Regelung von Seiten der Verwaltung zu diesem Brauch? Wenn nein: Warum gibt es keine solche Regelung? Wenn ja: In welcher Form wird diese Regelung den Brautpaaren vorab mitgeteilt und inwiefern wird diese Regelung durchgesetzt? Treten dabei Probleme auf?

 

  1. Das Vermieten von weißen Tauben für Hochzeiten ist ein Geschäftsmodell. Ist der Verwaltung bekannt, welche Anbieter in Remscheid für solche Anlässe gebucht werden? Sind diese Anbieter entsprechend zertifiziert, so dass die Tauben entsprechend trainiert sind und den Weg zurück in den Schlag finden? Oder ist der Verwaltung ggf. gar nicht bekannt, welche Anbieter frequentiert werden?

 

  1. Gibt es Stellungnahmen von Tierschutzorganisationen zu diesem Brauch?

 

  1. Wird das geltende Tierschutzgesetz bei diesem Brauch eingehalten? Ein Halter oder eine Halterin ist ja dazu verpflichtet, dass seine Tiere versorgt werden und keine Schmerzen erleiden.

 

  1. Ist es der Stadt möglich, das Freilassen von Hochzeitstauben generell zu verbieten? Wie ist hier die Rechtslage? Die Stadt könnte untersagen, dass Tauben auf dem Rathausplatz freigelassen werden. Ist diese Maßnahmen erwogen worden?
  2. Hat die Verwaltung erwogen, bestimmte Taubenarten zu untersagen und die Zusammenarbeit mit seriösen Händlern zu stärken?

 

 

Begründung:

 

 

„Wenn das Täubchen ans Rathausfenster klatscht“: So lautet die Überschrift eines Artikels der Tageszeitung „Die Welt“ über einen vermeintlich „romantischen“ Hochzeitsbrauch. „Sieht schön aus, endet oft grausam: Viele Hochzeitstauben finden nicht mehr nach Hause und verhungern“, so das bittere Fazit der Zeitung.

 

Uns wurde mitgeteilt, dass dieses Problem auch gehäuft am Remscheider Rathaus auftritt. Weiße Tauben, die für Hochzeitsfotos bestellt werden, finden oft nicht den Weg in den Taubenschlag zurück und verenden elend. Wir halten dies für Tierquälerei. Für uns steht hier das Tierwohl an erster Stelle, mögen Tauben auch als Glücksbringer gelten. Tiere haben nicht der Unterhaltung zu dienen.

 

Wir sehen hier die Stadtspitze in der Pflicht, eine Regelung herbeizuführen, die an erster Stelle das Wohl der Tiere im Blick hat.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Markus Kötter

CDU-Fraktionsvorsitzender

 

 

gez. Roland Gedig

Sprecher der CDU-Fraktion im BOS

 

 

 

 

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