Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen am 15. Mai 2024:

Aufhebung des Bebauungsplans 628

(Gebiet Barmer Straße, Beyenburger Straße)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Heuser,

 

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die Aufhebung des Bebauungsplanes 628 (Gebiet Barmer Straße, Beyenburger Straße) einzuleiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Die Bezirksvertretung 4 wird über den weiteren Fortgang regelmäßig informiert.

 

Begründung

 

Bereits seit langer Zeit beschäftigt sich die Bezirksvertretung 4 – Lüttringhausen mit der Entwicklung der Immobilie Barmer Straße 18, umgangssprachlich „ehemaliges Lüttringhauser Kino“ genannt.

 

Der derzeitige Zustand bietet einen desaströsen Anblick an den Einfallstraßen aus Richtung Herbringhausen, Frielinghausen, Beyenburg bzw. der Anschlussstelle Wuppertal-Ronsdorf an der Autobahn A1 und der Verbindungsstrecke zur Autobahn A46. Perspektivisch empfängt die Kunden des geplanten Designer Outlet Centers in Lennep nahe des Ortseingangs nach Remscheid aus Richtung Düsseldorf kommend dieser Schandfleck – wahrlich keine Visitenkarte für unsere Heimatstadt.

Wie zuletzt in der Sitzung der Bezirksvertretung 4 vom 13.03.2024 durch Vertreter der Remscheider Wirtschaftsförderung dargestellt, sind alle Versuche, die Eigentümerin bei der Vermarktung der Immobilie zu unterstützen, gescheitert. Grund war jedes Mal der bestehende Bebauungsplan, der eine verpflichtende Ansiedlung von Einzelhandel im Erdgeschoß der Immobilie vorsieht.

 

Das seinerzeitige Erfordernis der Planaufstellung wurde in der Planbegründung von 2011 wie folgt definiert:

 

„Das Ladenlokal des südlich an den Parkplatz angrenzenden Grundstücks steht seit der Aufgabe eines Discounters vor einigen Jahren leer. Dieses Grundstück sowie auch der öffentliche Parkplatz liegen am nördlichen Rande des gewachsenen Einkaufsbereichs Lüttringhausens und sind nach dem Regionalen Einzelhandelskonzept für das Bergische Städtedreieck Teil einer (konsensfähigen) Erweiterungszone des zentralen Versorgungsbereichs des Nebenzentrums Lüttringhausen.

 

Die Wiedernutzung des leer stehenden Ladenlokals sowie die bauliche Nutzung des Parkplatzes und damit die Schließung der Baulücke, die dieser im Stadtbild hinterlässt, sind städtebauliche Ziele der Planung, mit denen eine Attraktivierung und Aufwertung des hier auslaufenden Geschäftszentrums angestrebt wird. Für eine selbständige öffentliche Parknutzung besteht kein Bedarf, ein kleines Angebot an der Allgemeinheit zugänglichen Stellplätzen kann im Rahmen einer Neubebauung des Grundstückes gesichert werden.

 

Über eine jeweils selbständige Bebauung hinaus besteht auch die Chance, durch die Zusammenlegung beider Grundstücke (das Grundstück des bisherigen Parkplatzes ist in städtischem Eigentum) eine größere Ladeneinheit mit stärkerer Ausstrahlungskraft auf das Umfeld zu ermöglichen.“

 

In den dreizehn Jahren seit der Formulierung dieser Ausgangslage hat sich die Ansiedlung des Einzelhandels in Lüttringhausen stark verlagert. Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist der bestehende Bebauungsplan mehr eine unnütze Beschränkung, denn eine städtebauliche Hilfestellung. Seine Aufhebung ist daher eine städtebauliche Chance.

 

Daher stellt die CDU-Fraktion in der BV 4 diesen Antrag zur Abstimmung. In Sichtweite des nach Jahrzehnten der Planung kurz vor Baubeginn stehenden Kreisverkehrs Eisernstein schaffen wir damit eine Möglichkeit zur Gestaltung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Sebastian Hahn

Sprecher der CDU-Fraktion in der BV 4

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