Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 28.05.2024:

Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen – Welche Zulassungsregelungen gelten ab dem 01. April in Remscheid?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Kreimendahl,

 

die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zu beantworten:

 

1.    Mitte 2023 haben Bund und Länder die Zulassungsregelungen für
       ukrainische Fahrzeuge verlängert. Flüchtlinge aus der Ukraine – so die
       damalige Mitteilung – könnten weiter mit ihren in der Ukraine
       zugelassenen Fahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen in
       Deutschland fahren. Eine neue Regelung sollte bis April 2024 gelten. Ist
       diese neue Regelung schon in Kraft getreten? Falls ja: Wie sieht sie
       aus?

2.    Wie waren die bisherigen Regelungen in puncto TÜV und
        Versicherungen? Wie sollen die Regelungen künftig aussehen?

3.    Wie gehen die Remscheider Ordnungsbehörden bisher mit der
       Thematik um? Wie gehen sie künftig damit um? Ist ggf. mit einem
       Mehraufwand für die Verwaltung zu rechnen? Wie viele Fahrzeuge mit
       ukrainischem Kennzeichen wurden seit dem 01. April 2024
       umgemeldet?

4.    Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für Fahrzeuge mit
        ukrainischem Kennzeichen aus?

5.    Können beispielsweise Verwarngelder zugestellt werden?

6.    Wie informiert die Stadt Remscheid die Fahrzeughalter über etwaige
       Neuregelungen?

7.    Sind Probleme bei der Ummeldung bekannt? Falls ja: Welche? Gibt es
       Unterstützungsangebote für die Halterinnen und Halter von Fahrzeugen
       mit ukrainischem Kennzeichen? Wenn ja: Welche? Wie werden diese
       kommuniziert?

Begründung:

Viele Ukrainer sind vor dem russischen Angriffskrieg im eigenen Fahrzeug geflohen. Bisher galten Sonderregelungen. Doch ab dem 1. April dieses Jahres gelten für die ukrainischen Fahrzeuge uneingeschränkt die allgemeinen Zulassungsregeln nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, wonach ein Fahrzeug spätestens nach einem Jahr in Deutschland umzumelden ist.

 

Doch viele Dokumente wurden im Krieg zerstört. Und es gibt laut Presseberichten noch andere Probleme https://www.schwaebische.de/regional/bodensee/tettnang/ukrainer-kaempfen-bei-ummeldung-ihres-autos-mit-deutscher-buerokratie-2404193:

 

„Fahrzeuge aus der Ukraine sind oft keine EU-Fahrzeuge. Im Grunde gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei anderen Importfahrzeugen auch, so das Landratsamt Bodenseekreis. Und so kommt es vor, dass ukrainische Autos in Deutschland gar keine Zulassung bekommen können, ohne vorher aufwändig umgerüstet zu werden.

Betroffene sähen oft keinen Ausweg, sagt Mezger im Gespräch. Das erklärt aus seiner Sicht, dass viele ihre Fahrzeuge noch nicht umgemeldet haben, obwohl die Pflicht hierzu schon lange bekannt ist. Bürgergeldempfängern scheine das Verfahren zudem teils unerschwinglich.“

Wir möchten nun wissen, wie sich die Situation in Remscheid darstellt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Markus Kötter

CDU-Fraktionsvorsitzender

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