Beschluss über die Festsetzung von differenzierten Hebesätzen für die Grundsteuer B – Wir sollten die Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich entlasten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die CDU-Fraktion bittet Sie darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzungen aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:
Der Rat der Stadt Remscheid beschließt die Festsetzung von differenzierten Hebesätzen für die Grundsteuer B gemäß dem „Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen“ (NWGrStHsG) vom 05.07.2024 für das Jahr 2025.
Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu die aufkommensneutralen Hebesätze zu ermitteln und der Politik so rechtzeitig vorzulegen, dass diese Beschlussfassung rückwirkend für das Jahr 2025 möglich ist.
Aus technischen Gründen soll zunächst ein einheitlicher Hebesatz für 2025 vorläufig festgesetzt werden.
Begründung:
Die Reform der Grundsteuer führt zu großen Veränderungen bei der Grundsteuerbelastung der Remscheider. Durch die geänderten Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Grundsteuerwerts erleben wir bundesweit eine grundsätzliche Verschiebung der Steuerlast. Während zum Beispiel Gewerbe- und Geschäftsimmobilien teilweise um mehr als 50 Prozent bei der Grundsteuer entlastet werden, müssen die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern teilweise ein Vielfaches ihrer alten Grundsteuer zahlen. Besonders betroffen sind hier ältere Immobilien, die von ihren Besitzern häufig auch als Altersvorsorge vorgesehen sind.
Diese Verschiebungen sind eine Folge des bundesrechtlichen Grundsteuergesetzes. Das Land NRW hat nun den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben, um unerwünschte Effekte zumindest abmildern zu können. Durch die Festsetzung differenzierender Hebesätze kann ein Teil dieser Verschiebung aufgefangen werden. So können Wohnimmobilien in ihrer Grundsteuerlast entlastet werden. Daher stellen wir diesen Antrag.
Das Finanzministerium des Landes NRW hat hierzu ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das die Zulässigkeit differenzierter Hebesätze begründet. Das Land unterstützt die Kommunen bei der rechtssicheren Umsetzung der Grundsteuerreform und lässt sie nicht im Regen stehen https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/land-unterstuetzt-kommunen-bei. Auch die grüne Landtagsfraktion geht diesen Weg mit https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/gutachten-zur-rechtssicheren-umsetzung-der-grundsteuerreform/.
Von diesem Spielraum, den uns das Land NRW ermöglicht, sollten wir als Rat der Stadt Remscheid auch Gebrauch machen. Der Unterschied zwischen einem einheitlichen und einem differenzierten Hebesatz (voraussichtlich 12,7 Prozent) mag auf den ersten Blick in absoluten Zahlen nicht besonders groß sein. Er bewegt sich Schätzungen zufolge bei vielen Fällen zwischen fünf und 15 Euro im Monat. Trotzdem bieten differenzierende Hebesätze die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Remscheid konkret zu entlasten. Wo immer es geht, tritt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Remscheid für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ein.
Wir sind es den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, die ohnehin unter einer hohen Steuer- und Sozialabgabenlast ächzen, schuldig, sie immer dann zu entlasten, wenn dies möglich ist. Dies ist auch eine Frage des Respekts von Verwaltung und Politik gegenüber denjenigen, für die sie arbeiten und Dienst tun: den Bürgerinnen und Bürgern Remscheids.
Falls die Verwaltung technische Einwände bei der Umsetzung vorbringen sollte, sollten wir als Rat trotzdem mit diesem Antrag unseren festen Willen nach differenzierenden Hebesätzen artikulieren. Die differenzierenden Hebesätze könnten nach Realisierung der technischen Lösung rückwirkend gelten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Markus Kötter
CDU-Fraktionsvorsitzender