Mögliche Auswirkungen der Bestimmungen von Basel III auf das kommunale Kreditgeschäft
Begründung:
Die Mitteilungsvorlage unter TOP 4.3 (Drucksache 15 / 0762) zur oben genannten Sitzung macht deutlich, dass die Haushaltslage unserer Stadt unverändert dramatisch ist. Die Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes steht noch aus. Die Haushaltssatzung der Stadt kann noch nicht öffentlich bekannt gemacht werden. In den nächsten Monaten stehen wir unter vorläufiger Haushaltsführung.
Aus der Finanzkrise wurde die Lehre gezogen, dass Kreditinstitute strenger reguliert werden sollen. Mit den Bestimmungen aus Basel III wurden die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen an Banken und Sparkassen neu festgelegt. Dies liest sich zunächst abstrakt, kann aber konkrete Auswirkungen auf unsere Stadt haben, da Kredite an kommunale Unternehmen mit höherem Eigenkapital hinterlegt werden müssen. Dies könnte dazu führen, dass die hieraus resultierenden Kosten von den Kreditinstituten an die kommunalen Unternehmen und die Kommunen weitergegeben werden und damit zu ungünstigeren Konditionen führen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Nettekoven Peter Otto Haarhaus
CDU-Fraktionsvorsitzender Sprecher im RPA